Hier stellen wir die Verfahrensordnung und den Antrag zum Download bereit:
Rechtsanwalt Gebauer, der seit 2006 auch den Titel Fachanwalt für Familienrecht führen darf, ist bereits seit September 2000, mit Anerkennung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Hamm vom 13.09.2000, als anerkannte Gütestelle iSd § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO tätig. Seine Aufgabe ist es, in einem Mediationsverfahren einen Streit durch eine Einigung gütlich zu beenden.
Der Vorteil der außergerichtlichen Streitschlichtung liegt im Zeitfaktor begründet. In verhältnismäßig kurzer Zeit – häufig nicht mehr als ein Monat – kann bei erfolgreicher Streitschlichtung ein vollstreckbarer Titel erlangt werden.
Die streitigen Parteien werden zunächst von der Gütestelle zu einem Gütegespräch eingeladen. Erscheinen beide Parteien, kann die Angelegenheit häufig in diesem Termin bereits abschließend geklärt und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung herbeigeführt werden.
Erscheint eine Partei nicht oder weist zuvor auf die ihrer Ansicht nach bestehende Erfolglosigkeit eines Gütetermins hin, wird der antragstellenden Partei eine für das Klageverfahren notwendige Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt.
Insgesamt bietet Ihnen die Streitschlichtung durch Herrn Rechtsanwalt Gebauer eine schnelle Streiterledigung ohne großes Kostenrisiko.
Die Rechtsschutzversicherer übernehmen regelmäßig die Kosten der Gütestelle.
Wenn Ihnen die Funktion der Streitschlichtung bereits bekannt ist, haben Sie hier die Möglichkeit mit uns sofort Kontakt für einen Antrag auf Streitschlichtung aufzunehmen. Wenn Sie aber erst weitere Informationen benötigen, so dürfen wir Sie bitten die Informationen nach dem Kontaktformular zu lesen. Ansonsten können Sie mit uns zur Streitschlichtung direkt Kontakt aufnehmen.