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Domain Recht

ungenutzte Domain, alte Domain, geschäftliche Domain

Schild mit Aufschrift: Internet Tauschbörse

Domain Recht - genutzte Domain

Sie werden abgemahnt, da sie angeblich einen Rechtsverstoß dadurch begehen, dass sie eine Domäne nutzen, die Bezug zu einer Marke hat. Dann stellt sich die Frage, ob der Abmahnende die Marke berechtigt unterhält. Es ist zunächst immer zu untersuchen, ob diese Marke tatsächlich besteht, die entsprechenden Register sind auszuwerten. Denn wenn die Marke nicht mehr besteht, bestehen keinerlei markenrechtliche Ansprüche. Wenn eine Marke vorliegt, könnte sein, dass diese zu löschen ist. Denkbar wäre, dass es sich bei der Bezeichnung nicht um eine Marke handelt, da ihr die Unterscheidungskraft fehlt, es sich lediglich um eine Beschaffenheit zur Mengenbezeichnung handelt oder die Bezeichnung gegen die guten Sitten verstößt.

Domain Recht - Benutzung geschäftlich

Wenn Sie sich eine Domain registrieren lassen, bedeutet das noch lange keine geschäftliche Nutzung. Wenn sie als Gesellschaft sich eine Domain registrieren lassen, liegt aber immer noch kein Benutzen im geschäftlichen Sinne vor, wenn die Website noch mit keinen Inhalten gefüllt ist. Geschäftlich wird die Nutzung dann, wenn sie auf ihrer Webseite als Privatperson zum Beispiel Werbung schalten oder auf kommerzielle Seiten verlinken. Es wird dabei darauf abgestellt, ob sie die Marke tatsächlich nutzen. Wenn Sie den Markennamen lediglich nennen, so liegt dadurch keine Nutzung vor.

Domain Recht - Namensrecht

Wenn der Abmahnende sich nicht darauf berufen kann, dass sie eine Marke verletzt haben, so kann es sehr wohl sein, dass sie einen Namen verletzt haben im Sinne des § 12 BGB. Für einen Verstoß würde es dann schon ausreichen, wenn sie sich die Domain registrieren lassen. Ob tatsächlich ein Verstoß gegen Namensrecht vorliegt, muss genau untersucht werden. Hierzu gibt es eine Fülle an Rechtsprechung.

Domain Recht - Missbrauch

Wenn man ihnen vorwirft, Sie haben sich die Domain nur deswegen registrieren lassen, um damit Gewinne zu erzielen, da sie hoffen, dass man die Domain Ihnen abkauft, dann kann an diesem Vorwurf etwas dran sein. Nämlich dann, wenn sie sich tatsächlich eine Domain registrieren lassen haben, um sie nicht zu benutzen, sondern verkaufen zu wollen.

Domain Recht - Rechtsanwaltskosten

Wenn Sie zu Recht abgemahnt wurden, so steht dem Abmahnenden ein Erstattungsanspruch zum Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren zu. Dabei können schon einmal Streitwerte von 50.000 € zu Buche schlagen.

 

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